05. März 2019 Keine Steuerpause bei der Erbschaftsteuer Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren führen nicht zu einer Steuerpause. Auch die in der Zeit vom 1. Juli 2016 bis zum 9. November 2016 eingetretenen Erbfälle unterliegen der Erbschaftsteuer. Dies hat das Finanzgericht Köln in einem aktuellen Urteil entschieden. Kategorien: BFH und FG RechtsprechungSchlagwörter: Private Wealth, Erbschaftsteuerrecht, St ...