Tausch von Genussrechten führt zu Kapitaleinkünften Ein Verlust aus dem Tausch von Genussrechten gegen Genossenschaftsanteile und Schuldverschreibungen ist bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigungsfähig. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden. Originaldatum05. August 2021KategorienBFH und FG RechtsprechungSchlagwörterGenussrechte, Einkommensteuerrecht, Taus ...