Besteuerung der Privatnutzung im Taxigewerbe nach allgemeine ...
Die Besteuerung der Privatnutzung von Taxen erfolgt auf der Grundlage des allgemeinen Listenpreises, nicht aber nach besonderen Herstellerpreislisten für Taxen und Mietwagen. Dies hat der Bundesfinanzhof zur Anwendung der sog. 1 %-Regelung entschieden. Listenpreis ist dabei nur der Preis, zu dem ein Steuerpflichtiger das Fahrzeug als Privatkunde erwerben könnte.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Umsatzsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, ...