Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass telefonische Beratungsleistungen, die eine GmbH im Auftrag von gesetzlichen Krankenkassen durch sogenannte „Gesundheitscoaches“ ausführt, als steuerfreie Heilbehandlungen gelten können. Voraussetzung: Die Leistungen müssen eine therapeutische Zielsetzung verfolgen und die Berater ein vergleichbares Qualitätsniveau wie die von anderen Anbietern auf diese Weise erbrachten Leistungen aufweisen.
Der Bundesfinanzhof hat den Europäischen Gerichtshof um Klärung gebeten, ob telefonische Beratungsleistungen, die eine GmbH im Auftrag von gesetzlichen Krankenkassen durch sogenannte „Gesundheitscoaches“ ausführt, als steuerfreie Heilbehandlungen gelten können.