Steuerliche Anerkennung von Verlusten aus Knock-Out-Zertifik ...
Hat ein Steuerpflichtiger in Knock-Out-Zertifikate investiert, die durch Erreichen der Knock-Out-Schwelle verfallen, kann er den daraus resultierenden Verlust nach der seit 1.Januar 2009 unverändert geltenden Rechtslage im Rahmen seiner Einkünfte aus Kapitalvermögen abziehen. Mit seinem Urteil wendet sich der Bundesfinanzhof gegen die Auffassung der Finanzverwaltung.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Private Wealth, Kn ...