Der Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung mit dem Beschluss zweier Gesetzesvorhaben einen weiteren Schritt zur Reduzierung der Gaskosten für Verbraucher und Maßnahmen im Hinblick auf die allgemeinen Kostensteigerungen auf den Weg gebracht.
Angesichts der gestiegenen Gaspreise will die Bundesregierung die Verbraucher bei der Umsatzsteuer entlasten. Künftig soll die Steuer auf Gasverbrauch 7 statt wie bisher 19 Prozent betragen, kündigte Kanzler Scholz in Berlin an. Dies solle bis 31. März 2024 gelten – solange, wie auch die Gasumlagen erhoben werden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 4. November 2020 eine Ergänzung zum BMF-Schreiben vom 30. Juni 2020 über die befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 und zu deren Anhebung zum 1. Januar 2021 veröffentlicht.