Update: Konzernvergünstigung bei der Grunderwerbsteuer: Beit ...
Verschiedene Finanzgerichte hatten sich jüngst mit der Vergünstigung des § 6a Grunderwerbsteuergesetz bei Umstrukturierungen im Konzern beschäftigt. Deren Entscheidungen sind derzeit allesamt beim Bundesfinanzhof anhängig. Dieser hat mittlerweile das Bundesfinanzministerium aufgefordert, den entsprechenden Verfahren beizutreten. Im Fokus steht offenbar auch die Frage, inwieweit diese Steuervergünstigung als verbotene Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV zu qualifizieren ist.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Immobilienbesteuerung, EU-Recht, staatli ...