20. Oktober 2021 Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen führt zu Einkü ... Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Einkünfte aus der Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen nicht bei der Ermittlung des Durchschnittssatzgewinns nach § 13a EStG, sondern bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen sind. Kategorien: BFH und FG RechtsprechungSchlagwörter: Einkommensteuerrecht, Land- und Forstwir ...