22. Oktober 2020 Urenkel sind keine Enkel - auch nicht in der Schenkungsteuer Urenkeln steht für eine Schenkung jedenfalls dann lediglich der Freibetrag in Höhe von 100.000 € zu, wenn Eltern und Großeltern noch nicht vorverstorben sind. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Eilverfahren entschieden. Kategorien: BFH und FG RechtsprechungSchlagwörter: Erbschaftsteuerrecht, Schenkungsteuerrec ...