Im aktuellen Fall eines slowakischen Vorabentscheidungsersuchens hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass es im Hinblick auf den Verbraucherschutz und das Erfordernis eines wirksamen gerichtlichen Rechtsschutzes erforderlich ist, dass Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen nach einer Zwangsvollstreckung aus einer Hypothek an ihrem Familienheim der Rechtmäßigkeit der Eigentumsübertragung auf einen Dritten entgegentreten können.
Der Rat und das Parlament der EU haben am 6. Juni 2023 eine vorläufige politische Einigung über die Richtlinie in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge erzielt. Mit dem vereinbarten Text werden die bestehenden Rechtsvorschriften vereinfacht, der Verbraucherschutz verbessert und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Finanzdienstleistungen geschaffen, die online, telefonisch oder anderweitig im Fernabsatz abgeschlossen werden.
Widerruft ein Verbraucher einen bereits erfüllten und außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag, so ist er von jeder Zahlungspflicht befreit. Der Unternehmer muss somit die Kosten tragen, die ihm für die Erfüllung des Vertrags während der Widerrufsfrist entstanden sind. Dies hat der Europäische Gerichtshof in einem Fall des Widerrufs nach bereits erfolgter Vertragserfüllung entschieden.