EU-Rat: Vorläufige Einigung über im Fernabsatz geschlossene ...
Der Rat und das Parlament der EU haben am 6. Juni 2023 eine vorläufige politische Einigung über die Richtlinie in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge erzielt. Mit dem vereinbarten Text werden die bestehenden Rechtsvorschriften vereinfacht, der Verbraucherschutz verbessert und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Finanzdienstleistungen geschaffen, die online, telefonisch oder anderweitig im Fernabsatz abgeschlossen werden.
Kategorien: EU-Recht
Schlagwörter: Verbraucherschutz, EU-Recht