Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide nach Außenprüfun ...
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Art und Weise, in der ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, seine Aufzeichnungen geführt hat, eine Tatsache ist, die –wird sie dem Finanzamt nachträglich bekannt– zur Korrektur eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids führen kann.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Gesetzgebung, Verfahrensrecht