Das Niedersächsische Finanzgericht hat dem EuGH Fragen zur Vergleichbarkeit von Krankenhausbehandlungen durch private Krankenhäuser und öffentlich-rechtliche Krankenhäuser vorgelegt, insbesondere ob die Anknüpfung der Steuerbefreiung von § 4 Nr. 14 Buchst. b Umsatzsteuergesetz (UStG) an § 108 SGB V mit Unionsrecht vereinbar ist. Die Rechtsfrage betrifft die bis 31. Dezember 2019 geltende Rechtslage.