Update: Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem ... Im Erbschaftsteuerrecht gelten die infolge des Erbanfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung zivilrechtlich erloschenen Rechtsverhältnisse gemäß § 10 Abs. 3 ErbStG als nicht erloschen. Originaldatum28. Juli 2020KategorienBFH und FG RechtsprechungSchlagwörterVerjährung, Erbschaftsteuerrecht, Pflich ...