Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein Schreiben zur sinngemäßen Anwendung des § 15a EStG bei vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaften nach § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG unter Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 2. September 2014 (IX R 52/13) veröffentlicht.