Verpächterwahlrecht bei Beendigung unechter Betriebsaufspalt ... Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Grundsätze über das Verpächterwahlrecht nicht nur bei Beendigung einer "echten Betriebsaufspaltung" gelten, sondern auch dann, wenn eine "unechte Betriebsaufspaltung" beendet wird. Originaldatum19. August 2019KategorienBFH und FG RechtsprechungSchlagwörterBetriebsaufspaltung, Einkommensteuerrech ...