Das Bundesfinanzministerium hatte in 2006 ein umfangreiches Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren im Bereich der Ertragsteuern herausgegeben. In gleich drei Urteilen hat sich das Finanzgericht Köln mit der Einleitung eines Verständigungsverfahrens nach Ablauf der Vierjahresfrist beschäftigt.