EuGH zur „anfänglichen Mindestvertragslaufzeit“ im Sinne von ...
In einem Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Frage aufgeworfen, ob unter „anfängliche Mindestvertragslaufzeit“ im Sinne von Art. 30 Abs. 5 der Universaldienstrichtlinie lediglich die Vertragslaufzeit eines Erstvertrages oder auch ein einige Zeit vor Ablauf des Erstvertrages geschlossener Verlängerungsvertrag zu verstehen ist, wenn er im Verhältnis zum Erstvertrag geänderte Leistungen des Unternehmers und des Kunden zum Inhalt hat. Der EuGH entschied, dass sich der Begriff „anfängliche Mindestvertragslaufzeit“ sowohl auf die Laufzeit des Erstvertrags zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste als auch auf die Laufzeit eines Folgevertrags zwischen denselben Parteien bezieht.
Kategorien: EU-Recht
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