EuGH-Vorlage: Vorsteuerberichtigungspflicht für den erfolglo ...
Der Bundesfinanzhof sieht es als möglich an, dass ein Steuerpflichtiger, der bei Herstellung eines Investitionsgegenstands eine steuerpflichtige Verwendung beabsichtigt und deshalb zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, den Vorsteuerabzug berichtigen muss, wenn er die zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsatztätigkeit einstellt und der Investitionsgegenstand ungenutzt bleibt. Die obersten Steuerrichter haben daher den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Klärung gebeten, ob die Nichtnutzung des Investitionsgegenstands aufgrund willensunabhängiger Erfolglosigkeit den Steuerpflichtigen zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs verpflichtet.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Umsatzsteuerrecht, EU-Recht, Vorsteuerbe ...