Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27. März 2025 ein Schreiben zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer veröffentlicht.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Vorsteuervergütungsantrag nicht unbedingt eine fortlaufende Rechnungsnummer enthalten muss. Es genüge eine andere Nummer, anhand derer die Rechnung und damit der betreffende Gegenstand oder die betreffende Dienstleistung identifiziert werden können.