27. September 2021 Verluste aufgrund Währungsschwankungen bei Zins-Währungs-Swa ... Ein bei Auslaufen eines Zins-Währungs-Swaps aufgrund von Währungsschwankungen sich ergebender Differenzbetrag (Verlust) kann nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. Kategorien: BFH und FG RechtsprechungSchlagwörter: Einkommensteuerrecht, Währungskursschwan ...