Update: Keine zeitliche Verrechnungsreihenfolge in § 8b Abs. ...
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Wertaufholungen, denen in früheren Jahren sowohl steuerwirksame als auch steuerunwirksame Anteilsabschreibungen auf den niedrigeren Teilwert vorangegangen sind, nach § 8b Abs. 8 Satz 2 KStG vorrangig mit dem Gesamtvolumen früherer steuerunwirksamer Teilwertabschreibungen zu verrechnen sind.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Teilwertabschreibung, Körperschaftsteuer ...