EuGH: Befreiung von der Zahlungspflicht bei Nichtaufklärung ...
Widerruft ein Verbraucher einen bereits erfüllten und außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag, so ist er von jeder Zahlungspflicht befreit. Der Unternehmer muss somit die Kosten tragen, die ihm für die Erfüllung des Vertrags während der Widerrufsfrist entstanden sind. Dies hat der Europäische Gerichtshof in einem Fall des Widerrufs nach bereits erfolgter Vertragserfüllung entschieden.
Kategorien: EU-Recht
Schlagwörter: Verbraucherschutz, EU-Recht, Widerruf