Wohnungseigentümergemeinschaft als gewerbliche Mitunternehme ...
Eine als eigenständiges Rechtssubjekt agierende Wohnungseigentümergemeinschaft kann eine gewerbliche Mitunternehmerschaft begründen. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs bedarf es dazu nicht der Annahme einer konkludent errichteten GbR, wenn die gewerbliche Tätigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft innerhalb des vorgegebenen Verbandszwecks, hier: dem Betrieb eines Blockheizkraftwerks, liegt.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Personengesellschaften, Einkommensteuerr ...