Grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage bei Erwerb v ...
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass bei einem steuerpflichtigen Erwerb von Wohnungs- oder Teileigentum aufgrund eines geänderten oder neuen Auseinandersetzungs- und Teilungsvertrags, der die Vereinbarung über den Erwerb aller Anteile an einer Gesellschafter-GbR umsetzt, sich die Grunderwerbsteuer nach dem Wert der Gegenleistung für den Erwerb der Anteile bemisst.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Grunderwerbsteuerrecht, Immobilienbesteu ...