Am 18. Juni 2025 haben die Vertreter der Mitgliedstaaten ("Ausschuss der Ständigen Vertreter" - AStV) den Standpunkt des Rates zur Verbesserung des Umfelds für Zahlungsdienste in der EU gebilligt. Die Aktualisierung zielt darauf ab, den Zahlungsbetrug zu verringern, technologische Innovation zu fördern, den Verbraucherschutz zu verbessern und die Gebührentransparenz zu erhöhen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass es sich bei dem im Rahmen eines bargeldlosen Zahlungssystems für die Überlassung elektronischer Zahlungskarten in Stadien erhobenen Kartenpfand nicht um pauschalierten (durch die Kartenrückgabe auflösend bedingten) Schadensersatz handelt, sondern um eine steuerbare sonstige Leistung, die nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG als Umsatz im Zahlungs- und Überweisungsverkehr steuerfrei ist, wenn der leistende Unternehmer selbst die Übertragung von Geldern vornimmt.