Abzugsverbot auch bei Übernahme von Prozesskosten eines Drit ...
Nach § 33 Abs. 2 Satz 4 Einkommensteuergesetz sind auch die Prozesskosten vom Abzug ausgeschlossen, die für die Führung eines Rechtsstreits eines Dritten, beispielsweise eines Angehörigen, aufgewendet worden sind. Dies hat der Bundesfinanzhof im Fall von Kosten für die Strafverteidigung des Sohnes der Kläger entschieden.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Zivilprozesskosten