Keine Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Zubehör Der Erwerb von Zubehör unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Ein darauf entfallendes Entgelt gehört nicht zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Originaldatum04. August 2020KategorienBFH und FG RechtsprechungSchlagwörterGrunderwerbsteuerrecht, Immobilienbesteu ...