EuGH zum Vorsteuerabzug bei nicht rechtzeitigem Ausüben des ...
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aufgrund zweier Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs kann einem Unternehmen der Vorsteuerabzug grundsätzlich verweigert werden, wenn bestimmte Fristen nicht eingehalten werden. Dies aber nur dann, wenn eine solche Weigerung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht. Grundsätzlich seien weniger drastische Sanktionen wie zum Beispiel eine Geldstrafe oder auch eine längere Frist möglich, so der EuGH in seinem Resümee.
Kategorien: EU-Recht
Schlagwörter: Umsatzsteuerrecht, EU-Recht, Vorsteuerab ...