Verhältnis zwischen Fusionskontrolle und Missbrauchskontroll ...
Nach Ansicht der Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof kann ein Unternehmenszusammenschluss, der keiner fusionskontrollrechtlichen Vorabprüfung unterlag, nachträglich anhand des primärrechtlichen Verbots des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung überprüft werden. Wenn ein Zusammenschluss hingegen fusionskontrollrechtlich genehmigt wurde, sei eine weitere Überprüfung am Maßstab des Missbrauchsverbots grundsätzlich ausgeschlossen.
Kategorien: EU-Recht
Schlagwörter: Marktmissbrauch / Market abuse, Zusammen ...