Anscheinsbeweis spricht bei Alleingesellschafter-Geschäftsfü ...
Das Finanzgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer selbst dann ein zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führender Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines von der GmbH überlassenen PKW vorliegen kann, wenn im Anstellungsvertrag ein Privatnutzungsverbot vereinbart wurde. Die verdeckte Gewinnausschüttung ist auf Ebene der Gesellschaft jedoch nicht nach der 1%-Regelung, sondern nach Fremdvergleichsgrundsätzen zu bewerten.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Verdeckte Gewinnausschüttung, Einkommens ...