23. Oktober 2019 Update: Aufwendungen für äußeren Rahmen einer Veranstaltung ... Auch solche Aufwendungen, die den äußeren Rahmen einer Veranstaltung betreffen, sind in die Bemessungsgrundlage der pauschalierten Einkommensteuer nach § 37b Einkommensteuergesetz einzubeziehen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden. Kategorien: BFH und FG RechtsprechungSchlagwörter: Einkommensteuerrecht, Arbeitnehmerbesteu ...