07. Februar 2019 Steuerneutrale Einlagenrückgewähr aus Drittstaaten Die Rückgewähr von Nennkapital zählt nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen aus im Privatvermögen gehaltenen Beteiligungen. Eine handelsrechtlich wirksame Nennkapitalherabsetzung ist auf der Ebene des Anteilseigners nicht steuerbar. Es handelt sich weder rechtlich noch wirtschaftlich um Ertrag. Kategorien: BFH und FG RechtsprechungSchlagwörter: Einkommensteuerrecht, Einlagenrückgewähr ...