Das Finanzgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine Ferienwohnung eine erste Tätigkeitsstätte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung darstellt, wenn der Vermieter mindestens ein Drittel seiner regelmäßigen Arbeitszeit für das Objekt dort verrichtet.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat in einem aktuellen Gerichtsbescheid entschieden, dass ein Müllwerker auf dem Betriebshof des Entsorgers keine erste Tätigkeitsstätte hat und daher bei einer Abwesenheit von der Wohnung von mehr als acht Stunden pro Arbeitstag die gesetzlichen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen beanspruchen kann.
Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des aufnehmenden Unternehmens, der der Arbeitnehmer im Rahmen eines eigenständigen Arbeitsvertrags mit dem aufnehmenden Unternehmen für die Dauer der Entsendung zugeordnet ist. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Verpflegungspauschalen im Fall einer Mahlzeitengestellung auch dann zu kürzen sind, wenn der Steuerpflichtige nicht über eine erste Tätigkeitsstätte verfügt.
Im Falle eines Zeitsoldaten hat das Hessische Finanzgericht dessen Bundeswehrstützpunkt einkommensteuerrechtlich als erste Tätigkeitsstätte angesehen und damit seine Klage im Wesentlichen abgewiesen.
Nach der Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts zum Veranlagungszeitraum 2014 gilt auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird, als erste Tätigkeitsstätte. Dies gilt auch dann, wenn die Bildungseinrichtung lediglich im Rahmen einer kurzzeitigen Bildungsmaßnahme besucht wird, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden hat.