Aufteilung der Vorsteuer bei gemischt genutztem Gebäude nach ...
Der Bundesfinanzhof hatte im Streitfall anlässlich der Herstellung eines gemischt genutzten Gebäudes und als Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs den Flächenschlüssen als angemessenen und einzig zulässigen Aufteilungsmaßstab beurteilt. Die obersten Steuerrichter hatten den Fall allerdings zur weiteren Sachaufklärung an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen, welches nun sein Schlussurteil gefällt hat.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Umsatzsteuerrecht, flächenbezogene Vorst ...