Positives Eigenkapital ist nach Umwandlung einer GmbH in ein ...
Das Finanzgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass im Fall der formwechselnden Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft das von dieser übernommene positive Eigenkapital als (fiktive) Einlage im Rahmen des Abzugsverbots für Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG zu berücksichtigen ist.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, formwechselnde Umw ...