03. Oktober 2020 Hinzurechnungsbesteuerung im Drittstaatenfall und funktional ... Der Bundesfinanzhof hat in Fortführung seiner Rechtsprechung im Urteil I R 11/19 vom 22. Mai 2019 erneut zur sogenannten funktionalen Betrachtungsweise und zur Vereinbarkeit mit Unionsrecht der Hinzurechnungsbesteuerung entschieden. Vorausgegangen war eine Entscheidung des Finanzgerichts München vom Dezember 2019, welche die obersten Steuerrichter im Lichte ihrer neueren Rechtsprechung teilweise aufgehoben haben. Kategorien: BFH und FG RechtsprechungSchlagwörter: Körperschaftsteuerrecht, EU-Recht, Hinzu ...