Zuordnungsentscheidung eines gemischt genutzten Gegenstandes ...
Für die Dokumentation der Zuordnung zum Zwecke eines Vorsteuerabzugs ist keine fristgebundene Mitteilung an die Finanzbehörde erforderlich. Liegen innerhalb der Dokumentationsfrist objektiv erkennbare Anhaltspunkte für eine Zuordnung vor, können diese der Finanzbehörde auch noch nach Ablauf der Frist mitgeteilt werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) aufgrund des Ergebnisses zweier vorausgegangener Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Umsatzsteuerrecht, gemischt genutzte geb ...