Erweiterte Kürzung bei Überlassung von Gewerberäumen an geri ...
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Überlassung relativ unwesentlichen Grundbesitzes -eines Ladengeschäftes- an eine mit nur etwa 1/6000 beteiligte Genossin, den diese für ihren Gewerbebetrieb nutzt, auch dann der erweiterten Kürzung bei der Genossenschaft entgegensteht, wenn der vom Betrieb der Genossin erzielte Gewerbeertrag den Freibetrag des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG nicht erreicht.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Gewerbesteuerrecht, erweiterte Grundstüc ...