Das Finanzgericht München hat entschieden, dass gewinnunabhängige guaranteed payments (GP), die inländischen Gesellschaftern einer als US-Limited Liability Partnership organisierten Anwaltssozietät zugewiesen werden, für 2008 der abkommensrechtlichen Freistellungsmethode unterliegen, sofern ein Teil des Gewinnanteils in den USA der Besteuerung unterliegt.