Update: Grobes Verschulden bei zu hoch geschätzten Einkünfte ...
Einen Steuerpflichtigen, der Einkünfte über Jahre nicht nur gegenüber dem Finanzamt nicht erklärt, sondern auch keine Anstrengungen gemacht hat, um deren Höhe in Erfahrung zu bringen und der die hinterzogenen Einkünfte bei der Nacherklärung zu hoch schätzt, um seine vollständige Straffreiheit sicherzustellen, trifft ein grobes Verschulden. Dies verhindert eine spätere Änderung der ergangenen Steuerbescheide zu seinen Gunsten.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Selbstanzeige, Schätzung, grobes Verschu ...