Erweiterte Gewerbesteuerkürzung auch bei Beteiligung an grun ...
Unterliegt eine grundstücksverwaltende Gesellschaft nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer, kann sie nach einem heute veröffentlichten Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer auch dann in Anspruch nehmen, wenn sie an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Immobilienbesteuerung, Gewerbesteuerrech ...