Die Zuordnung von Gewinnen einer Freiberufler-Personengesellschaft nach dem DBA USA 1989/2008 richtet sich nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs grundsätzlich nach dem allgemeinen "Betriebsstättenmodell". Ein Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode scheidet aus, wenn das innerstaatliche Recht der USA die Nichtbesteuerung nur für einen Teilbetrag des einheitlichen Gewinnanteils vorsieht (hier: "guaranteed payments" für nicht in den USA ansässige Partner, soweit sie dort nicht höchstpersönlich tätig geworden sind).
Das Finanzgericht München hat entschieden, dass gewinnunabhängige guaranteed payments (GP), die inländischen Gesellschaftern einer als US-Limited Liability Partnership organisierten Anwaltssozietät zugewiesen werden, für 2008 der abkommensrechtlichen Freistellungsmethode unterliegen, sofern ein Teil des Gewinnanteils in den USA der Besteuerung unterliegt.