Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 06. November 2020 ein Schreiben bzgl. der Verpflichtung zur Abgabe von Steueranmeldungen/ Steuererklärungen zur beschränkten Steuerpflicht bei der Überlassung von in inländischen Registern eingetragenen Rechten veröffentlicht.