Umsatzsteuer: Identität von Rechnungsaussteller und leistend ...
Die für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach nationalem Recht erforderliche Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer entspricht nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der zufolge die Angabe der Anschrift, des Namens und der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer eine Verbindung zwischen einer bestimmten wirtschaftlichen Transaktion und dem Rechnungsaussteller herstellen soll.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Umsatzsteuerrecht, EU-Recht, Vorsteuerab ...