Das Finanzgericht Köln hat nachträgliche einkommensteuerpflichtiger Einkünfte auch dann angenommen, wenn eine als arbeitslos gemeldete Person aufgrund einer missglückten Operation von der Haftpflichtversicherung des Klinikbetreibers unter anderem eine als "Verdienstausfall-Entschädigung" bezeichnete Zahlung erhält.