Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem am 31. Januar 2022 veröffentlichten Schreiben zum Begriff der negativen Einkünfte nach § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 KStG und zu Auslegungsfragen zu § 15 Absatz 3 Nummer 1 EStG Stellung genommen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass verbliebene negative Einkünfte des Erblassers aus der Vermietung eines Hauses in der Schweiz i.S. des § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a, Satz 5 EStG nicht im Wege der Erbfolge auf den Erben übergehen.