Update: Keine Korrektur des Gewinns aus dem Wegfall eines ne ...
Auch ein negatives Kapitalkonto des ausscheidenden Mitunternehmers ist dem Veräußerungspreis gegenüberzustellen und führt damit rechnerisch zur Erhöhung seines Veräußerungsgewinns, soweit es nicht ausgeglichen wird. Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Gründen das Kapitalkonto negativ geworden ist.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Personengesellschaften, Einkommensteuerr ...