Update: Kein negativer Progressionsvorbehalt für Verluste au ...
Für Verluste aus einem Hotelbetrieb im EU-Ausland ist kein negativer Progressionsvorbehalt möglich. Der Betrieb von Anlagen, die dem Fremdenverkehr dienen, stellt eine den Progressionsvorbehalt ausschließende passive Betriebsstättentätigkeit dar. Dies verstößt nach Auffassung des Finanzgerichts München auch nicht gegen die Niederlassungsfreiheit.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Internationales St ...