BMF: Kein passiver Ausgleichsposten für Mehrabführungen bei ...
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 4. Juli 2024 ein Schreiben zur Frage der Bildung eines passiven Ausgleichsposten für Mehrabführungen bei nach § 15a EStG nicht verrechenbaren Verlusten der Organgesellschaft veröffentlicht. Das BMF-Schreiben vom 15. Juli 2013, BStBl I S. 921 wird um die Ausnahme der Rückgewähr eines Ertragszuschusses ergänzt, BFH- Urteil vom 15. März 2017, I R 67/15.
Kategorien: Verwaltungsanweisungen
Schlagwörter: Organschaft körperschaftsteuerlich, Körp ...