23. Februar 2024 Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG bei VIP-L ... Die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Plätzen in einer VIP-Loge an Geschäftspartner und Arbeitnehmer ist eine Sachzuwendung, die nach § 37b des Einkommensteuergesetzes pauschal besteuert werden kann. Gegenstand der Sachzuwendung ist die Überlassung des einzelnen Logenplatzes. Auf Leerplätze entfallende Aufwendungen sind deshalb nicht zu berücksichtigen. Die Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die überlassenen Plätze können im Wege sachgerechter Schätzung ermittelt werden. Entsprechendes gilt für den auf die Zuwendung entfallenden Werbeanteil. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden. Kategorien: BFH und FG RechtsprechungSchlagwörter: Einkommensteuerrecht, pauschalierte Eink ...
23. Oktober 2019 Update: Aufwendungen für äußeren Rahmen einer Veranstaltung ... Auch solche Aufwendungen, die den äußeren Rahmen einer Veranstaltung betreffen, sind in die Bemessungsgrundlage der pauschalierten Einkommensteuer nach § 37b Einkommensteuergesetz einzubeziehen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden. Kategorien: BFH und FG RechtsprechungSchlagwörter: Einkommensteuerrecht, Arbeitnehmerbesteu ...